Hallo Leute,
am Sonntag war ich am Hang fliegen und habe Bilder davon bei RC-Network gepostet.
Dabei habe ich einen Shitstorm allererster Güte kassiert weil einige Leute dort der Meinung waren und wohl noch auch sind, dass man wegen der Corona-Krise und deren Ausgangsbeschränkungen nicht mehr Hangfliegen darf.
Die Kritiker waren überwiegend aus Südbayern, wo bereits seit Samstag 0:00 Uhr weitreichende Ausgangsbeschränkungen gültig waren, im Rest Deutschlands kamen die einheitlichen Regeln erst Sonntag Abend, bis da hin war die wichtigste Grundregel die auch jetzt noch die wichtigste Regel ist: Abstand zwischen Personen halten um eine Übertragung durch Tröpfcheninfektion zu verhindern. Die empfohlenen mindestens 1,5 m sind am Hang ein Witz, es ist immer ein erheblich größerer Abstand möglich und nicht nur am Hang dringend geboten.
In meinen Posts war übrigens nicht erkennbar in welchem Bundesland ich geflogen bin, immerhin sind 4 Bundesländer von mir aus gut erreichbar und zwischen 2 Bundesländern wechsle ich oft, es wären also am Sonntag bis zu 4 verschiedene Regelungen möglich gewesen, die Kritiker hoben aber nur auf die bayerischen ab.....OK, dieses mal war es tatsächlich ein Hang in Nordbayern in meiner Wohnungsnähe, je etwa 30 km von der badischen und von der hessischen Grenze entfernt.
Heute habe ich nun von einem Arbeitskollegen den Link für die Handlungsanweisungen als FAQ zur
Allgemeinverfügung vom bayerischen Innenministerium bekommen, die ich euch nicht vorenthalten möchte:
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/cor ... /index.php
Wenn man jetzt raus finden möchte was man in Bayern bei seinem Hobby im Freien unter welchen Bedingungen tun darf weil man nach der Allgemeinverfügung die Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen darf, dann scrollt man mal runter zu "HOBBIES UND AUSFLÜGE"
Bei der Frage "Bleiben Sport, Spazierengehen und Bergwandern erlaubt" ist erklärt:
Es geht also darum, alle sozialen Kontakte runterzufahren! Verzichten Sie also weitestgehend darauf, die Wohnung zu verlassen! Das Verlassen der Wohnung ist aus Verhältnismäßigkeitsgründen bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Zu den triftigen Gründen zählen insbesondere „Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung“.
Also ist zumindest in Bayern das Hangfliegen als Bewegung an der frischen Luft unter folgenden Bedingungen nicht verboten:
- man ist alleine!
- die Abstandsregeln zu anderen Menschen die nicht zum eigenen Haushalt gehören sind dringend einzuhalten, besser immer die vorgeschriebenen Mindestabstände vervielfachen und keine auch noch so kleinen Gruppen bilden, niemals!
- der Modellflughang ist kein Vereins-Modellfluggelände, denn die zählen zu den Sportstätten und die sind alle bereits seit 16. März geschlossen.
- es gibt auch keine sonstigen gesetzlichen oder privaten Gründe die das befliegen des Hangs verbieten
Aufenthalt und Bewegung an der frischen Luft ist wichtig für das Immunsystem und das Gemüt, deshalb spricht ausdrücklich nichts dagegen Hangfliegen dafür zu nutzen. Auch die Fahrradfahrer, Lenkdrachenflieger, Nordic Walker und Rollatorschubser sind unterwegs und solche Freigänger habe ich alle in den letzten Tagen schon mehrfach gesehen.....aus sicherem Abstand natürlich.
Auf dem dünn besiedelten Land ist das Abstand halten natürlich viel einfacher als in der vollen Stadt, damit haben die Landeier wie ich einen Vorteil und wer den gebotenen Abstand beim Hobby nicht zuverlässig gewährleisten kann muss Zuhause bleiben!
Hier noch mal aus den FAQs des bayerischen Innenministeriums:
Ja. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand.
Dem schließe ich mich ausdrücklich und eindringlich an, haltet Abstand und bleibt gesund!
Gruß,
Uwe.