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Skurril: Flugverbot wegen Steuerhinterziehung

Verfasst: So 1. Jan 2012, 21:09
von foobos
Da bin ich doch gerade über ein etwas skurriles Urteil gestolpert:
http://www.vgh.bayern.de/VGRegensburg/d ... 00677u.pdf

Kurzum: Weil der Betroffene Pilot wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, hat ihm das Luftamt die Tauglichkeit zum Fliegen aberkannt - Wogegen der Betroffene erfolglos Klagte. Auszug aus der Begründung des VG:
Die materiellen Anforderungen für die Feststellung der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit ergeben sich aus § 7 Luftsicherheitsgesetz –LuftSiG–. Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.07.2004 (GÖV 2005, 118 ff) ausgeführt hat, ist zuverlässig im Sinne des § 29 d LuftVG (der inhaltsgleichen Vorgängernorm des § 7 LuftSiG), nur, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen.
Die Schlussfolgerung die ich daraus zieh: Steuerhinterzieher = Terrorist :roll:

Re: Skurril: Flugverbot wegen Steuerhinterziehung

Verfasst: So 1. Jan 2012, 22:41
von Nobby_segelflieger
Moin Wolfgang

Das ist ja Hammerhart. Da wird man ja gleich mal als Terrorist eingestuft wenn man seine Steuern nicht pünktlich bezahlt.

Re: Skurril: Flugverbot wegen Steuerhinterziehung

Verfasst: Mo 2. Jan 2012, 10:03
von Roter Baron II
Hallo,

das ist der immer und allgegenwärtige Anspruch der Zuverlässigkeit. Wirst du mit Alk beim Autofahren erwischt, gibst du auch deinen Pilotenschein, oder als Sportschütze deine Waffenbesitzkarte ab.
Der Sportschütze darf dann auch gleich noch schaun, wie er seine Sportgeräte, die durchaus auch mal ein paar Tausender kosten können, innerhalb einer vorgegebenen Frist verkauft, da er ohne Waffenbesitzkarte kein Recht darauf hat. Das nennt man kalte Enteignung.

Gruß Christian

Re: Skurril: Flugverbot wegen Steuerhinterziehung

Verfasst: Mo 2. Jan 2012, 10:15
von christianka6cr
Moin

Kar, bei Alkohol sind diese Maßnahmen für mein Verständniss absolut gerechtfertigt, wer sich nichtmal auf der Straße unter Kontrolle hat, hat nichts an Knüppeln oder gar Waffen zu suchen. Man könnte man auch bei einmaligem erwischen mit Alk am Steuer lebenslange Fahrverbote verhängen, ich wäre absolut dafür. In meinem Leben gibt es wegen solch verantwortungsloser Zeitgenossen 3 liebe Menschen weniger...
Bei, ich sag mal, "sonstigen" Vergehen, bei denen kein 3. zu Schaden kommen kann, verstehe ich das aber nicht ganz. Klar kann man da mit Sozialkompetenz usw usf kommen, aber deshalb nicht mehr fliegen dürfen!?!?

Gruß Christian

Re: Skurril: Flugverbot wegen Steuerhinterziehung

Verfasst: Mo 2. Jan 2012, 10:18
von foobos
Deine Beispiele kann ich auch ohne große Probleme nachvollziehen, ob ich betrunken ein Auto oder ein Luftfahrzeug führe spielt dabei ja keine Rolle - gefährlich ist beides! Und beim Umgang mit Waffen stellt sich mir diese Frage garnicht...

Erschreckt hat mich ehrlich gesagt auch weniger das dadurch die Zuverlässigkeit in Frage gestellt wurde, also das warum, als vielmehr das wie!

Re: Skurril: Flugverbot wegen Steuerhinterziehung

Verfasst: Mo 2. Jan 2012, 13:59
von Roter Baron II
Hallo,

meine Ausführungen waren nur als Beispiele angegeben, jeder Richter hat bei jeder Verurteilung die Möglichkeit dem Verurteilten die Zuverlässigkeit zu entziehen.
Es wurde halt bisher nur in besonderen Fällen angewendet.
Früher wurden einem Verurteilten Straftäter die Staatsbürgerrechte aberkannt.
Sicher ist das in manchen Fällen hart, aber da es heutzutage viele Menschen gibt, die alles mit viel Geld für sich zurechtrücken, ist so ein Urteil manchmal auch verständlich.

Gruß Christian